Verantwortlich im Sinne des Presserechts:
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Rochus Münzel (Referent)
Obere Königstraße 4b
96052 Bamberg
E-Mail: rochus.muenzel@caritas-bamberg.de
Anschrift
Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e.V.
Obere Königstraße 4b
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Deutschland
Telefon + 49 951 8604-0
Telefax + 49 951 8604-199
E-Mail: info@caritas-bamberg.de
Vertretungsberechtigter Vorstand
Vorstand i. S. d. § 26 BGB (einzelvertretungsberechtigt):
Michael Endres, Vorstandsvorsitzender
Ursula Kundmüller, Stellv. Vorstandsvorsitzende
Registergericht
Amtsgericht Bamberg
Registernummer: VR 55
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 132275231
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 18 Abs. 2 MStV (in der Fassung vom November 2020):
Herr Michael Endres (Anschrift wie oben)
Zentrale Kontaktstelle nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA):
Unsere zentrale Kontaktstelle für Nutzer und Behörden nach Art. 11, 12 DSA erreichen Sie wie folgt:
E-Mail: info@caritas-bamberg.de
Telefon: + 49 951 8604-0
Telefax: + 49 951 8604-199
Sonstige Kontaktwege:
Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e.V.
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D- 96052 Bamberg
Die für den Kontakt zur Verfügung stehenden Sprachen sind: Deutsch / Englisch.
Melde- und Abhilfeverfahren für rechtswidrige Inhalte nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA):
Bitte nutzen Sie unsere Melde- und Beschwerdestelle: Interne Melde und Beschwerdestelle
Hier finden Sie auch Hinweise zum Verfahren.
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Der Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e.V. erklärt sich zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen im Sinne von § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) nicht bereit. Es besteht bereits eine Vielzahl von wirksamen internen und externen Verfahren zur Streitvermeidung und Streitbelegung, so dass durch das zusätzliche Verfahren der Streitbeilegung für die Bewohner und Einrichtung kein Mehrwert zu erwarten ist. Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).